Beitragsordnung 2019

Mitgliedschaft

Jahresbeitrag

Investitionsgebühr (*)



ordentliche Mitgliedschaft

 

€ 950,- (**)

einmalig € 1000,-



ordentliche Mitgliedschaft

Altersmitgliedschaft ab 75 Jahre

€ 450,- (**)

einmalig € 1000,-

Keine IVG bei Statuswechsel



ordentliche Mitgliedschaft

Berufseinsteiger

(längstens für 3 Jahre)

 

€ 600,- (**)

 

einmalig € 300,- (***)

 



ordentliche Mitgliedschaft

Familienmitgliedschaft

(2 Elternteile und Kinder bis 18 Jahre)

€ 1.900,- (**)

einmalig € 1.000,-



außerordentliche  Mitgliedschaft

Kind bis 12 Jahre

13 bis 18 Jahre

19 bis Ende Ausbildung/Studenten im Vollzeitstudium

(längstens bis zum 27. Lebensjahr)

 

€ 100,-

€ 200,-

€ 350,-

keine



Zweitmitgliedschaft Einzelperson

€ 600,-

keine



Firmenmitgliedschaft (*)

Erstaufnahme 10 Jahre, pro Spielrecht

€ 600,- (**)

einmalig € 5.800,-



fördernde Mitgliedschaft

€ 200,-

keine




(*) Investitionsgebühr: Kann als Einmalzahlung erfolgen, die Abzahlung über 10 Jahre gestreckt werden oder über die monatliche Beitragszahlung im Rahmen des Lastschriftverfahrens entrichtet werden.

(**) Nachweis mit aussagefähigem Attest und zzgl. 1 x jährliche Umlage in Höhe von € 180,- bis einschließlich 2021. (Bei Firmen: Umlage nur für den Firmenbegründer)

(***) Bei Fortsetzung als ordentliches Vollmitglied Anrechnung der Investitionsgebühr auf die restlichen € 700,-.

 

 

Irrtümer vorbehalten